Das Wichtigste zum Datenschutz wรคhrend der Corona-Pandemie in Kรผrze
Nein. Die Erhebung insbesondere von Gesundheitsdaten unterliegt auch wรคhrend der Corona-Pandemie strengen Maรgaben, da diese zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zรคhlen. Weniger streng sind die Vorgaben bei Adressdaten – etwa bei Besuchslisten in Gastronomie & Co. Aber auch hier dรผrfen die Informationen in aller Regel nicht zweckentfremdet genutzt werden.
Einen รberblick dazu, wem was erlaubt ist, finden Sie hier.
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist datenschutzkonform gestaltet worden. Mehr zum Datenschutz bei Corona-Tracking-Apps finden Sie hier.
Mehr zum Thema Datenschutz in der Corona-Krise & bei Gesundheitsdaten
Corona-Pandemie: Freifahrtschein fรผr Datensammlungen?
Inhaltsverzeichnis
Die weltweite Corona-Pandemie stellt derzeit nicht nur die Leben der Menschen auf den Kopf, sondern auch Gesetze und Verordnungen vor eine besondere Belastungsprobe. Auch um den Datenschutz macht die Corona-Krise keinen Bogen. Der Schutz personenbezogener Daten darf zwar auch in aktuellen Zeiten nicht unterwandert werden, es gibt jedoch zahlreiche Einschrรคnkungen beim Datenschutz, die in Corona-Krisenzeiten durchaus legitim und gestattet sind.
Verarbeitung von Gesundheitsdaten wรคhrend Corona-Pandemie vielfรคltig erlaubt
Die Datenerfassung ist in Zeiten von Corona trotz strengem Datenschutz bei Gesundheitsdaten (besondere Kategorie personenbezogener Daten) weitflรคchig erlaubt. Betroffen davon sind z. B. Infos, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, ein Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person bestand oder der Betroffene aus einem Risikogebiet zurรผckgekehrt ist. Wem ist was erlaubt?
- Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Angestellten, um innerhalb eines Unternehmens die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eindรคmmen zu kรถnnen.
- Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Gรคsten und Besuchern (auch zu Rekonstruktionszwecken fรผr die Behรถrden).
- Herausgabe von entsprechenden Informationen, etwa zur Information von Kontaktpersonen. Die Identitรคt des Betroffenen sollte hier jedoch nur preisgegeben werden, wenn diese ausnahmsweise fรผr die Ermittlung und Information von Kontaktpersonen erforderlich ist.
- Erhebung von personenbezogenen Daten bei Rรผckkehrern aus Risikogebieten, um mรถgliche Infektionsketten zurรผckverfolgen zu kรถnnen.
- Weitergabe von Infos รผber nachgewiesene Infektionen durch Labore bzw. รrzte an die Gesundheitsรคmter (mitunter auch mit Identifizierung der Person, um eventuelle Kontaktpersonen ausfindig machen zu kรถnnen). Da das neuartige Coronavirus derzeit zu den meldepflichtigen Krankheiten gehรถrt, mรผssen solche Informationen sogar weitergegeben werden.
Im Wesentlichen begrรผnden lassen sich entsprechende Vorgรคnge durch die besondere Sorgfaltspflicht im Bereich der Gesundheitsfรผrsorge: So sind Arbeitgeber stets dazu angehalten, die Gesundheit ihrer Angestellten zu fรถrdern bzw. besonderen Gesundheitsrisiken vorzubeugen – auch im eigenen Interesse der Wirtschaftlichkeit. Derlei Pflichten haben auch die Landesregierungen gegenรผber den eigenen Bรผrgern.
Video: Handy-Tracking und Bewegungsdaten in Zeiten der Corona-Pandemie
Die Telekom hat zudem die Weitergabe anomysierter Begwegungsdaten an das Robert-Koch-Institut beschlossen, um so Bewegungsprofile zu erstellen und die Wirksamkeit der Corona-Schutzmaรnahmen zu รผberprรผfen. Mehr zur Problematik dieses Vorgangs zeigt der folgende Beitrag des BR-Wissensmagazins „Gut zu wissen“:
Datenschutz bei Corona-Apps: Glรคserner Mensch oder wirksame Hilfsmittel?
Das Robert-Koch-Institut (RKI), Universitรคten und andere Einrichtungen arbeiten derzeit an unterschiedlichen Applikationen, die bei der Eindรคmmung der Corona-Pandemie helfen sollen. Dabei gibt es unterschiedliche Ansรคtze:
- Corona-Datenspende-App des RKI: รber Smartwatches und Fitnessarmbรคnder kรถnnen Nutzer z. B. Informationen zu Ruhepuls, Schlafverhalten und Aktivitรคtsniveau, die รผber die Gerรคte erfasst werden, bereitstellen. Aus den Daten lassen sich potentielle Infektionen ableiten, die in einer interaktiven Karte vermerkt werden. Die personenbezogenen Daten werden dabei pseudonymisiert, um lรคngerfristige Beobachtungen zu ermรถglichen. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Interessierte kรถnnen sich die App herunterladen und sich entsprechend registrieren. Ob der Datenschutz bei der Corona-Datenspende-App tatsรคchlich eingehalten wird, kann der Bundesbeauftragte fรผr Datenschutz derzeit nicht abschlieรend beurteilen, da ihm eine fertige Version bislang nicht vorliegt.
- Corona-Tracking-App: Auf dem Handy installiert soll sich die App die Bluetooth-Technologie zunutze machen. Im Umkreis von 10 Metern werden andere Gerรคte registriert, auf denen die App ebenfalls aktiviert ist. Die Daten werden zentral gespeichert. Wird eine Person, die diese App nutzt, positiv auf das neuartige Coronavirus getestet, sollen anschlieรend alle Inhaber von entsprechenden Gerรคten informiert werden, die sich in den vergangenen 21 Tagen in der Nรคhe der infizierten Person befanden.
„Wenn in einer ausreichend groรen Stichprobe die Anzahl der symptomatischen Patienten erfasst werden kann, kรถnnte uns das dabei helfen, frรผher Rรผckschlรผsse auf Infektionsgeschehen, Verbreitung und auch auf die Wirksamkeit der bisherigen Maรnahmen zu ziehen.“ (Lothar H. Wieler, Prรคsident des RKI)
Mehr zur Funktionsweise und den mรถglichen Datenschutz-Problemen der Corona-Tracking-App erfahren Sie im folgenden Video:
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